Ergänzung zur Marktordnung:
Das Fotografieren ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer besonderen Absprache mit der Marktleitung.
Hinweis zu Hunden:
Unter Punkt 4. der Marktordnung steht ausdrücklich:
Das Mitbringen von Hunden und Frettchen ist verboten.
Das Verbot gilt für den gesamten Markt, ausdrücklich auch für den Lebensmittelbereich.